Wohnung anmieten ohne Besichtigung?

Für Mieter stellt sich häufig die Frage, ob man auch ohne Besichtigung eine Wohnung anmieten kann, wenn man zum Beispiel eine lange Anreise einplanen muss, oder man zeitlich zu stark eingebunden ist. Wie ist die Rechtslage? Kann man problemlos, ohne eine Wohnungsbesichtigung eine Wohnung anmieten? Wir klären Sie auf:

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass man durchaus eine Wohnung anmieten kann, ohne eine einzige Besichtigung der Wohnung durchgeführt zu haben. Allerdings birgt diese unkompliziert klingende Idee auch einige Nachteile, sowohl für den Mieter, als auch für Vermieter.

Für den Mieter ist es quasi schwierig, nur anhand von Bildern oder Grundrissen einzuschätzen, ob man in dieser Wohnung mehrere Monate wohnen möchte. Da viele Vermieter eine Mindestlaufzeit bzw. einen Kündigungsverzicht im Mietvertrag aufnehmen, bindet man sich meist über einen längeren Zeitraum an diese Wohnung. Ein Kündigungsverzicht von 12 – 24 Monaten ist keine Seltenheit, so dass es durchaus empfehlenswert ist, im Vorfeld zu einer Besichtigung anzureisen.

Für Vermieter mit unternehmerischer Tätigkeit (keine Privatpersonen) ergeben sich ebenso Probleme, wenn der neue Mieter die Wohnung nicht besichtigt hat. In diesen Fällen steht dem Mieter ein 14-tägiges Widerrufsrecht (§ 312 Abs. 4 BGB) nach Abschluss des Mietvertrages, bzw. ab Unterrichtung über das Widerrufsrecht zu. Hierbei ist zu beachten, dass der Mieter über sein Rücktrittsrecht informiert werden muss. Sollte der Mieter erst später über sein Widerrufsrecht informiert werden, beginnt die Frist erst mit der Unterrichtung – erlischt aber spätestens 1Jahr und 14 Tage nach Unterzeichnung des Mietvertrages.

Für Vermieter ist es daher ratsam, immer das Datum der Wohnungsbesichtigung in den Mietvertrag aufzunehmen, um nachträgliche Unstimmigkeiten zu vermeiden. Eine Unterrichtung über das Widerrufsrecht und ein gleichzeitiger ausdrücklicher Verzicht auf das Widerrufsrecht kann als Lösung dienen, um zeitnah Rechtssicherheit zu schaffen. Dies ist zum Beispiel bei kurzfristigen Anmietungen sinnvoll, ohne die 14-tägige Widerrufsfrist abwarten zu müssen, um eine Wohnung bereits übergeben zu können.

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